Klasse B

  • Kraftfahrzeuge bis einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg
  • Beförderung von max. 8 Personen zuzüglich Fahrer
Genauer Ablauf

Anmeldung in der Fahrschule

Für die Anmeldung musst du persönlich bei der Fahrschule erscheinen und folgende Dokumente mitbringen:

Antragsunterlagen:

  • Ausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild, “biometrisch”, Format 35 x 45 mm
  • Führerschein, sofern bereits eine Fahrerlaubnis besteht
  • Erklärung, ob bereits ein Führerschein ausgestellt werden soll, sofern mehrere
    Führerscheinklassen beantragt werden
  • Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines (wird bei der Antragsaufnahme
    veranlasst oder kann in der Fahrschule erfolgen)

Wenn du unter 18 Jahre bist, musst du durch ein Elternteil begleitet werden.

  • Sehtest und Nachweis Erste-Hilfe-Kurs

    Klassen A, A1, B, BE, M, L, S, T:

    • Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (2 Jahre
      gültig)
      • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (unbegrenzt gültig)

    Antragstellung beim Strassenverkehrsamt

    Voraussetzungen:
    • Ordentlicher Wohnsitz – Eine Fahrerlaubnis darf von der Stadt Hagen nur erteilt
    werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im
    Stadtgebiet hat. Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis erst zu erteilen, wenn der
    Bewerber 185 Tage im Inland gelebt hat.
    • Mindestalter – Antragsaufnahme erst ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
    • Schriftlicher Antrag (auch in der Fahrschule zu erhalten)

  • Theorieunterricht / Theorie-App

    Die Teilnahme am Theorieunterricht ist Pflicht. Dieser besteht aus insgesamt 14 Themen, an denen du teilnehmen musst. Nach Abschluss wird deine Teilnahme von uns schriftlich bestätigt.

    Das Lernen mit der Theorie-App erfolgt parallel mit dem Besuch des Theorieunterrichts.

    Theoretische Prüfung

    Die theoretische Prüfung kannst du antreten, sobald du dich sicher und bereit dafür fühlst. Ein gutes Zeichen kann z.B. ein mehrfaches Bestehen der Prüfungssimulation in der Theorie-App sein. Für die theoretische Prüfung brauchst du eine Bestätigung über den Besuch der vorgeschrieben Theorieunterrichts. Dieses Dokument musst du zum Prüfinstitut mitnehmen.

    Übungsfahrten

    Die Übungsfahrten sind die notwendigen Fahrten, die du brauchst, um die aktive Teilnahme am Straßenverkehr kennenzulernen. Bei diesen Fahrten musst du die erlernten Regeln, Vorschriften und Verhaltensweisen praktisch umsetzen. Dabei sammelst du nicht nur neue Erfahrungen, sondern das bereits Erlernte wird weiter gefestigt und Routinen geschaffen. Einige Routinen können schnell erlernt werden und andere brauchen mehr Wiederholungen bzw. etwas mehr Zeit. Das eigentliche Autofahren lernst du während der Übungsfahrt automatisch mit. Beachte bitte, dass bei der praktischen Prüfung nicht das Autofahren geprüft wird, sondern das Befolgen der Regeln der Straßenverkehrsordnung während dem Autofahren.

  • Sonderfahrten

    Die Sonderfahrten sind die vorgeschriebenen Fahrten, die spezielle Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind:

    • Autobahnfahrt (180 Minuten)
    • Überlandfahrt (225 Minuten)
    • Nachtfahrt (135 Minuten)

    Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Autofahren in der Stadt und zwischen dem Autofahren auf der Bundesstraße bzw. auf der Autobahn. Hier spielt z.B. die höhere Geschwindigkeit eine große Rolle. Bei der Autofahrt bei Nacht ist die Dämmerung ein wichtiger Faktor. Die Sonderfahrten sind sehr hilfreich, damit du, im Bezug auf diese Faktoren, sensibilisiert wirst.

    Praktische Prüfung

    Die praktische Prüfung ist die letzte Prüfung, die du bestehen musst, um dein Führerschein ausgehändigt zu bekommen. Bei der praktischen Prüfung fährst du mit deiner Fahrlehrerin oder Fahrlehrer und einer Prüferin oder Prüfer mit dem Fahrschulfahrzeug. Während der bis zu 55-minütigen Fahrt durch die Stadt und auf der Autobahn wirst du geprüft, ob du die Straßenverkehrsregeln gelernt hast und diese auch ordnungsgemäß einhalten kannst. Die Prüferin oder der Prüfer möchte dabei auch einige Grundfahraufgaben, wie zum Beispiel das Längs- und/oder das Querparken, die Gefahrenbremsung oder das Umkehren sehen.

     

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